Hallo,
ich habe folgende Frage zur Einreichung von Urkunden in elektronischer Form durch den Notar:
der Notar reicht Eintragungsbewilligung der Eigentümer zur Eintragung einer Grundschuld ein. Die eingereichte Urkunde enthält keine Originalunterschriften der Beteiligten, an der entsprechenden Stelle steht stattdessen gez. Name Eigentümer + gez. Name Notar. Der Notar hat auch keinen Beglaubigungsvermerk angebracht. Er bestätigt aber die Übereinstimmung der Bilddaten mit dem ihm vorliegenden Papierdokument.
Für mich heißt das, dass sein Papierdokument keine Originalunterschriften enthält.
Ich habe daher dort nachgefragt. Der Notar sieht das anders und sagt, er habe eine elektronisch begl. Abschrift eingereicht.
Wie seht ihr das?