Kurze Frage:
Eigentümer einer Wohnung ist eine GmbH- und Co. KG. Die Wohnung wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erworben. Diese ist wohl verwalterlos. Für die Wohnungseigentümergemeinschaft handelt ein vollmachtsloser Vertreter. Es werden von sämtlichen Eigentümern Genehmigungserklärungen vorgelegt. Die GmbH & Co. KG handelt als Verkäuferin und als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Besteht hier ein Vertretungsausschluss nach § 181 BGB?