Hallo,
ich hätte gerne mal eure Meinungen zu folgendem Antrag:
Die Antragstellerin beantragt Beratungshilfe um zu erreichen, dass der Exmann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
Die beiden haben die Wohnung gemeinsam gemietet, sich ein halbes Jahr später getrennt und sind jetzt seit einem halben Jahr geschieden ( die Scheidung erfolgte in der Ukraine, beide sind ukrainische Staatsangehörige).
Trotz erfolgter Trennung und Scheidung leben beide mit den 3 minderjährigen Kindern weiterhin in der gemeinsamen Wohnung, keiner von beiden will ausziehen. Die Antragstellerin möchte aber verständlicherweise nicht mehr mit dem Exmann zusammenwohnen.
Wenn Sie ihn zum Auszug auffordert weigert er sich und wird beleidigend. Zur Polizei will sie wegen der Kinder nicht gehen.
Würdet ihr hier ein rechtliches Problem sehen und bewilligen oder "nur" ein praktisches? Theoretisch könnte die Antragstellerin ja selbst ausziehen.