Beratungshilfe zwecks Auszug Exmann ?

  • Hallo,

    ich hätte gerne mal eure Meinungen zu folgendem Antrag:

    Die Antragstellerin beantragt Beratungshilfe um zu erreichen, dass der Exmann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

    Die beiden haben die Wohnung gemeinsam gemietet, sich ein halbes Jahr später getrennt und sind jetzt seit einem halben Jahr geschieden ( die Scheidung erfolgte in der Ukraine, beide sind ukrainische Staatsangehörige).

    Trotz erfolgter Trennung und Scheidung leben beide mit den 3 minderjährigen Kindern weiterhin in der gemeinsamen Wohnung, keiner von beiden will ausziehen. Die Antragstellerin möchte aber verständlicherweise nicht mehr mit dem Exmann zusammenwohnen.

    Wenn Sie ihn zum Auszug auffordert weigert er sich und wird beleidigend. Zur Polizei will sie wegen der Kinder nicht gehen.

    Würdet ihr hier ein rechtliches Problem sehen und bewilligen oder "nur" ein praktisches? Theoretisch könnte die Antragstellerin ja selbst ausziehen.

  • Ich weiß nicht, ob sie die Hilfe des Familiengerichts in Anspruch nehmen kann. Da würde ich jetzt schon Beratungsbedarf sehen, bin aber völliger Laie bei Beratungshilfe.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das fällt doch unstreitig in den Komplex "Trennung und Trennungsfolgen" unter dem Oberbegriff "Wohnung und Hausrat". Natürlich gibt es dafür Beratungshilfe. Und ich käme niemals auf die Idee, der Antragstellerin nahezulegen, sie könne ja selbst ausziehen.

    Es gibt genügend Gründe, in der Wohnung bleiben zu wollen. In erster Linie sind das die Kinder, die nicht ohne Not aus einem vertrauten Umfeld gerissen werden sollten. Für die hängt mit Kindertagesstätte und Schule gegebenenfalls noch mehr dran. Vorausgesetzt natürlich, die Kinder sollen bei der Antragstellerin wohnen bleiben.

    Hinzu kommt die allgemeine Wohnungsnot und und und...

    Ich habe da überhaupt keine Bedenken, zu bewilligen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!