wieviel anhängige K-Verfahren bilden ein Pensum von 100% in NRW ?
K-Verfahren nach PEBB§Y
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Ich meine, dass die Bewertungszahlen in allen Bundesländern gleich sind?
Dann gilt: K-Sachen haben 450 Minuten pro Verfahren pro Jahr, so dass man bei ca. 95.000 Jahresminuten bei ungefähr 210 anhängigen Verfahren ein Pensum von 100% hat.
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BW:
K-Verfahren (Bestand) 482 Minuten
L-Verfahren (Bestand) 176 Minuten
Jahresarbeitszeit 2023 gD 102.000 Minuten
--> 212 laufende K-Verfahren = 100 %
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BW:
K-Verfahren (Bestand) 482 Minuten
L-Verfahren (Bestand) 176 Minuten
Jahresarbeitszeit 2023 gD 102.000 Minuten
--> 212 laufende K-Verfahren = 100 %
bei einer Belastungsquote von 100%. In NRW wird man dies noch auf die tatsächliche Belastungsqoute mangeln müssen.
Bei einer faktischen Belastungsqoute im Gericht von z.B. 120% bräuchte man für ein ganzes Pensum ca. 250 Verfahren im Bestand
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wieviel anhängige K-Verfahren bilden ein Pensum von 100% in NRW ?
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bei einer Belastungsquote von 100%. In NRW wird man dies noch auf die tatsächliche Belastungsqoute mangeln müssen.
Bei einer faktischen Belastungsqoute im Gericht von z.B. 120% bräuchte man für ein ganzes Pensum ca. 250 Verfahren im Bestand
Es war explizit nach 100% gefragt.
Ich würde mich dagegen verwehren, 120 % mit 100 % gleichzusetzen und damit die Überlastung als Normalzustand zu akzeptieren.
Interessieren würde mich aber mal, ob in NRW wirklich nur 450 statt wie bei uns 482 Minuten pro K-Verfahren gerechnet werden.
Die abweichende Jahresarbeitszeit erklärt sich vermutlich durch die abweichende Wochenarbeitszeit, aber ich dachte die Pebb§y-Minuten wären diesbezüglich bundeseinheitlich
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zu den pebbsyminuten kann es landesabhägige Zuschläge geben
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bei einer Belastungsquote von 100%. In NRW wird man dies noch auf die tatsächliche Belastungsqoute mangeln müssen.
Bei einer faktischen Belastungsqoute im Gericht von z.B. 120% bräuchte man für ein ganzes Pensum ca. 250 Verfahren im Bestand
Es war explizit nach 100% gefragt.
Ich würde mich dagegen verwehren, 120 % mit 100 % gleichzusetzen und damit die Überlastung als Normalzustand zu akzeptieren.
Interessieren würde mich aber mal, ob in NRW wirklich nur 450 statt wie bei uns 482 Minuten pro K-Verfahren gerechnet werden.
Die abweichende Jahresarbeitszeit erklärt sich vermutlich durch die abweichende Wochenarbeitszeit, aber ich dachte die Pebb§y-Minuten wären diesbezüglich bundeseinheitlich
in NRW gibt es sogar 3 Bemessungszahlen
1. K (Kosten durch Rpfl und mD gemeinsam): 450
2. K (Kosten durch Rpfl): 565
3. K (Kosten durch mD): 456
gerade der Umstand, dass für 1. bei mehr Aufgaben für den Rpfl ein geringer Minutensatz als bei 3. angesetzt wird, zeigt, dass Pebbsy ein theoretisches Rechenwerk ist und nicht unmittelbar zur internen Geschäftsverteilung genutzt werden kann.
Bei den Zahlen im SE-Bereich gibt es übrigens keine Unterscheidung hinsichtlich der Kostenberechnung
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