Eine Urkunde ist bezüglich der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Käuferin X-GmbH bereits vollzogen. Anwesend waren alle Parteien, auch der Geschäftsführer der X-GmbH. Der Geschäftsführer der X-GmbH ist gleichzeitig auch Geschäftsführer der Xpro-GmbH. Nunmehr wird eine Urkunde nachgereicht mit der Erklärung aller Parteien, dass in der Vorurkunde irrtümlich die X-GmbH als Käuferin ausgewiesen wurde.
Die Parteien erklären nun, sich hinsichtlich der Bezeichnung der Käuferin geirrt haben und dass ein Fall der falsa demonstratio non nocet vorliege. Alle Erklärungen aus der Vorurkunde sollen für die Xpro-GmbH abgegeben worden sein. Ich soll die Vormerkung berichtigen.
Kann ich bezüglich der Käuferin auf die allgemeinen Grundsätze der Falschbezeichnung zurückgreifen und die Vormerkung berichtigen oder habe ich ein Problem, da beide Gesellschaften existieren?