Hey,
es ist Zahlungsklage über 500 € wegen Schadensersatz anhägig. (fiktiv) Es geht um Internetversorgung.
Es wird im Verfahren sodann Klagerücknahme erklärt, der Kläger zahlt die Kosten des Verfahrens.
Es wird im KFA nun eine 1,0 Einigungsgebühr aus 500 € geltend gemacht.
Der Beklagte führt aus, dass Einigungsgespräche geführt wurden und die Klagerücknahme Gegenstand der Einigung war.
Die Gegenseite hat sich im Gegenzug verpflichtet dem Kläger eine Gutschrift zu erstatten.
Die Klägerseite moniert nun die Entstehung der Einigungsgebühr mit der Begründung, dass die Einigung außergerichtlich war und sich außergerichtlich auf eine Zahlung von 50 € (fiktiv) Gutschrift bei Klagerücknahme geeinigt wurde.
Ich stehe glaube ich auf dem Schlauch, aber meines Erachtens wurde sich hier doch geeinigt.
Oder liegt hier doch ein vollsätndiger Verzicht auf den Schadensersatz vor?
LG