Ein Miterbe hat die Erbschaft in Russland ausgeschlagen.
Ich habe ihn darum gebeten mir noch mitzuteilen, ob er Kinder hat, um diese als nächstberufene Erben zu informieren.
Es gilt deutsches Erbrecht und es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Nun teilt er mir mit, man habe ihm gesagt, dass durch seine Ausschlagungserklärung auch sein Ehegatte und die Kinder als Erben weggefallen seien.
Da aber deutsches Erbrecht gilt und gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, ist doch sein Anteil auf seine Kinder übergegangen, der Ehegatte spielt keine Rolle, so dass die Kinder auch noch ausschlagen müssten, wenn sie nicht Erbe werden wollen.
Die Auswirkungen der Ausschlagung nach russischem Erbrecht spielen hier doch gar keine Rolle.
Oder habe ich einen Denkfehler?