Hallihallo Ihr Lieben,
ein gesundes neues Jahr euch allen!
Ich habe mal eine Frage & vielleicht kann mir ein schlauer Kopf (oder mehrere) weiterhelfen.
Meine beste Freundin möchte aus persönlichen Gründen von der Rechtspflege (sie ist in NRW eingestellt) zu einer Kommune wechseln und sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen.
(Ja, sie hat sich das sehr gut überlegt und auch informiert über die Auswirkungen - Nachversicherung, Krankenkasse etc.).
Nun ist es so, dass sie nämlich eine Stellenzusage erhalten hat. Aus dem jetzigen Beamtenverhältnis wird sie dann in ein Tarifverhältnis wechseln (ja, auch gut überlegt) und wird deswegen einen Entlassungsantrag stellen. Das hat sie bislang noch nicht auf den Weg gebracht (wird das aber natürlich zeitnah anleiern), weil die übernehmende Kommune noch in die Personalakte gucken wollte. Gestern kam dann von der Kommune die Nachricht, dass der Einstellung von deren Seite nix im Wege stünde nachdem sie auch die Personalakte in den Fingern hatten. Vom OLG kam wohl die Aussage, dass sie zum 01.06.2024 "freigegeben" wird, weil die Nachbesetzung sehr schwierig sei.
Jetzt hatten wir zu zweit mal ins LBG von NRW geschaut. Da steht ja drin, dass die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen sei. Und dass diese solange hinausgeschoben werden kann, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat und dass eine Frist von drei Monaten dabei nicht überschritten werden darf. Leider steht da zum Fristbeginn nix drin.
Ist es nicht eigentlich so, dass diese ominösen 3 Monate bei einem Entlassungsdatum ohne konkreten Entlassungszeitpunkt ab dem Eingang des Antrags beim OLG laufen? Also, wenn der Antrag noch im Januar 2024 beim OLG eingeht, die 3-Monats-Frist am 30.04.2024 endet und sie zum 01.05.2024 wechseln können sollte???
Wir waren uns da jetzt unsicher. Weil die (unbestritten) schwierige Personalsituation bzw. dass niemand ihre bisherige Stelle am AG übernehmen kann, darf ja wohl nicht meiner Freundin zum Nachteil gereichen?!?!
Weil es für sie auch zeitgleich ein Wechsel über eine größere Entfernung ist (was auch mit Umzug, neuer Wohnung etc. pp. verbunden ist), ist jeder Monat eher ein Gewinn für sie.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!