Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei einem Sachverhalt helfen
Die Großeltern machen ein notarielles Testament , setzen sich gegenseitig als Vorerben ein, nach dem Tod des Vorerben soll der Enkel Nacherbe sein. Ersatznacherbschaft ist nicht bestimmt.
Der Großvater verstirbt, es wird ein entsprechender Vorerbschein erteilt.
Jetzt stirbt die Großmutter, hinterlässt selbst ein Testament in dem sie den Enkel als Erben einsetzt.
Der Enkel schlägt nach der Großmutter aus, aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass er möchte, dass seine Mutter erbt ( die bisher ja von der Erbfolge ausgeschlossen war)
Ich weise ihn darauf hin, dass die Ausschlagung nur den Nachlass der Großmutter betrifft, er aber weiterhin Erbe des Großvaters ist. Jetzt schlägt er das Erbe nach seinem Großvater aus. Er selbst hat keine Abkömmlinge.
Wie beurteilt sich die Frage der Erbfolge ? Nach der Großmutter müsste durch seine Ausschlagung seine Mutter Erbe geworden sein. ( falls die Großmutter keine weiteren Kinder hatte)
Ist das nach dem Großvater auch so ? Bin etwas verunsichert, nach § 2108 BGB geht das Nacherbenrecht beim Tod des Nacherben auf seine Erben über, im Kommentar habe ich nichts dazu gefunden was bei der Ausschlagung geschieht. § 2142 BGB passt nicht, da die Vorerbin verstorben ist.