Alles anzeigen...an denen es aber keine Registerabteilung gibt.
Jetzt wohl schon.
Weiß nur keiner beim Gericht was davon
Doch doch, informiert wurden die Gerichte schon ...
Die gemeinte Verordnung soll übrigens am 16.01.2024 in Kraft treten.
Das OLG ist davon ausgegangen, dass "in der Zwischenzeit" eingegangene Anträge unbearbeitet bleiben können (immerhin eine praxisnahe Lösung, bevor Anträge sinnlos durch die Gegend gesendet werden).
Sachsen-Anhalt hat's auch geschafft! Siehe Fünfte Verordnung zur Änderung der Grundbuch- und Register-Verordnung (GVBl. LSA Nr. 1/2024, ausgegeben am 15.01.2024). Mal sehen, wann sich das rumgesprochen hat. Oder liegen da in Stendal eventuell schon Berge von Eintragungsunterlagen?