Ist die Schlussrechungslegung in unserem Fall entbehrlich?

  • Guten Abend!

    Ich hoffe jemand kann mir mit folgender Frage helfen. Sie betrifft die Schlussrechung/Vermögensübersicht bei Schlussbericht der Betreung.

    - Meine Mutter hat unseren Vater bis zu seinem Tod (Alzheimer) zuhause betreut und gepflegt.

    - Nach seinem Tod haben alle Erbberechtigten (wir die Kinder) unserer Mutter die Vollmacht erteilt, das Erbe unseres Vaters zu verwalten und es so aufzuteilen, wie sie das für richtig hält.

    Meine Frage ist: da meine Mutter jetzt als die einzige berechtigte Person fungiert (wir sind aus dem Spiel) wäre sie theoretisch dazu nicht verplichtet eine Schlussrechung/Vermögensbericht zu legen, da sie das von sich selbst nicht verlangt (wir die Kinder übrigens auch nicht).

    Mir geht es darum, ob wir uns um die umständliche Schlussrechungslegung/Vermögensübersicht drücken können, wenn die Situation so aussieht, wie ich sie beschrieben habe.

    LG.

  • Kai 16. Januar 2024 um 20:32

    Hat das Thema geschlossen.

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