Hallo
ich habe leider einen ziemlich komischen Fall.
Am 27.01.2023 ergeht ein Urteil: Beklagte trägt die Kosten . Vollstreckbar gegen SHL.
Am 17.02.2023 geht der KFA des Klägers ein.
Dann fällt auf, dass der Richter nicht über alle Klageforderungen entschieden hat und es wird Urteilsergänzung beantragt.
Am 21.04.2023 ergeht sodann das Schlussurteil in dem der Beklagte noch zur Zahlung der vorgerichtlichen RA Vergütung verurteilt wird. + Kostengrundentscheidung
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es besteht eine Abwendungsbefugnis gegen SHL.
Welches ist jetzt meine maßgebliche Kostengrundentscheidung?
Und ab wann laufen die Zinsen für den KFA? Ich bin auch total verwirrt über die unterschiedlichen Angaben zur Vollstreckbarkeit.