Hallo,
ich brauche Bitte Euren Rat.
VB liegt seit: 01.11.2018, vor. Glb.: XXX (= Person) eingetragener Kaufmann
XXX hat nunmehr eine GmbH und keinen GaLaBau-Betrieb mehr, sondern eine GmbH für Vermietung von Landmaschinen. XXX ist wiegesagt selbe Person.
VB nebst PfÜB-Antrag kam mit Monierung zurück: "...Rechtsnachfolgeklausel anzubringen".
Muss bei dem VB tatsächlich zunächst die Rechtsnachfolgeklausel beigebracht werden? Oder können wir uns aus: BGH, 18.10.2018, V ZA 22/18, berufen?
Danke für Eure Meinungen