• Hallo,


    ich brauche Bitte Euren Rat.

    VB liegt seit: 01.11.2018, vor. Glb.: XXX (= Person) eingetragener Kaufmann

    XXX hat nunmehr eine GmbH und keinen GaLaBau-Betrieb mehr, sondern eine GmbH für Vermietung von Landmaschinen. XXX ist wiegesagt selbe Person.


    VB nebst PfÜB-Antrag kam mit Monierung zurück: "...Rechtsnachfolgeklausel anzubringen".


    Muss bei dem VB tatsächlich zunächst die Rechtsnachfolgeklausel beigebracht werden? Oder können wir uns aus: BGH, 18.10.2018, V ZA 22/18, berufen?


    Danke für Eure Meinungen:)

    Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin. 8)

  • Wenn gegen den im Titel genannten Schuldner vollstreckt werden soll, ist eine Rechtsnachfolgeklausel natürlich nicht notwendig

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Wenn gegen den im Titel genannten Schuldner vollstreckt werden soll, ist eine Rechtsnachfolgeklausel natürlich nicht notwendig

    Guten Morgen,


    Dankeschön.

    Also verstehe ich das richtig: Glbg. ist identische Person (nur Firma hat sich umfirmiert), Schuldner ist identische Person = VB ganz normal vollstreckbar ohne Rechtsnachfolgeklausel?

    Bin verwirrt, da wir eine derartige Monierung so noch nie hatten, eher Rückfragen ... ?(

    Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin. 8)

  • Also verstehe ich das richtig: Glbg. ist identische Person (nur Firma hat sich umfirmiert), Schuldner ist identische Person = VB ganz normal vollstreckbar ohne Rechtsnachfolgeklausel?


    Wer steht im Antrag? XXX oder die GmbH?
    Eine bloße Umfirmierung liegt hier offensichtlich nicht vor, wenn aus einem e.K. eine GmbH wurde. Dann muss zwingend eine Rechtsnachfolge stattfinden.


    Also muss entweder XXX persönlich weiter vollstrecken (falls im der Anspruch immer noch zusteht) oder es braucht eine RNF-Klausel.

  • Also verstehe ich das richtig: Glbg. ist identische Person (nur Firma hat sich umfirmiert), Schuldner ist identische Person = VB ganz normal vollstreckbar ohne Rechtsnachfolgeklausel?


    Wer steht im Antrag? XXX oder die GmbH?

    Im Antrag steht XXX (= VOR-/ und Nachname)

    Also (als Beispiel):

    MAX MUSTERMANN e.Kfm, Anschrift...

    Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin. 8)

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