Hallo ihr Lieben,
ich habe hier einen Antrag nach § 11 RVG. Die Gegenseite habe ich nun angehört, die mitgeteilt hat, dass der RA seine Leistung noch nicht vollständig erbracht hat und Ratenzahlung vereinbart wurde. Meint ihr das ist ein Fall von § 11 Abs. 5 RVG?
LG