Schönen guten Tag,
ich habe folgenden Fall:
2 Kläger und 2 Beklagte, die Beklagten tragen gemeinschaftlich die Kosten des Verfahrens, aber nur eine der Beklagten hat außerdem die außergerichtlichen Gebühren, mithin die Geschäftsgebühr zu tragen.
Wie ist nun mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr zu verfahren, da diese schließlich nur bei einer der Beklagten stattfindet?