Hallo, ich habe hier den Fall, dass ich eine Nachlasspflegschaft hatte, welche auch über 3 Jahre ging. Es gibt einen Erbschein und die NLP wurde nun aufgehoben, der Alleinerbe steht unter Betreuung. Der Betreuer hat jetzt eine von ihm und nicht vom Betreuten selbst Unterschiebene Entlastungserklärung und Verzichtserklärung für den Nachlasspfleger und dessen Rechnungslegungspflicht eingereicht. Geht das? Ich finde dazu nichts im Gesetz, laut Kollegin war das früher nicht möglich, aber die §§ haben sich ja 2023 geändert
Danke schonmal