Moin, sorry für die dumme Frage. Die tauchte hier im Zusammenhang mit PKH auf und ich bin weder in ZV noch im ZVG auf der Höhe der Zeit.
Der Sachverhalt vereinfacht und ohne meine PKH-Problematik dargestellt:
Eheleute haben Grundeigentum und sind je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen. Diese trennen sich und der Mann will die Teilungsversteigerung betreiben. Ein Verfahren ist jedoch noch nicht nhängig.
Kann zu diesem Zeitpunkt schon ein möglicher Erlöss seitens der Frau gepfändert werden ? (Titel pp. mal unterstellt).