Guten Morgen
ich bin Berufsanfängerin und habe eine allgemeine Frage zu eurem Vorgehen im VKH-Überprüfungsverfahren:
Der Kläger (PKH-Schuldner) hatte bisher PKH ohne Ratenzahlung. Es wurden die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse überprüft. Dabei kam eine Einmalzahlung in Höhe von 4000 € zusammen. Die GK betragen 10.000€. PKH Vergütung 1.000€ und WAV 2000€. Ich habe eine Einmalzahlung angeordnet und den PKH Schuldner und RA geschickt. Es kam darauf hin ein Schreiben vom Anwalt, dass der Gegner die Kosten des Verfahrens trägt. PKH Schuldner hat auch angerufen und gemeint es wurde ein ausgerichtlicher Vergleich geschlossen.
In den Akten hab ich nur ein Schreiben gefunden, dass es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien kam. Der Vergleich liegt mir nicht vor.
Meine Frage wie würdest ihr weiter vorgehen? Entfaltet die gütliche Einigung eine Auswirkung auf das PKH Verfahren?
Es bei der Einmalzahlung in Höhe von 4.000€ belassen auf die GK, Oder Einmalzahlung auf die PKH Vergütung und WAV veranlassen ?