Was mich wundert, ist die Tatsache, dass das im Testament benannte Pflegeheim Resid. E+++H GmbH unter der Firma D**** GmbH, mit gleichem Sitz und Anschrift wie die im Testament benannte E+++H GmbH, weitergeführt wird. Auch die D**** GmbH befindet sich in Insolvenz, allerdings unter Eigenverwaltung der Schuldnerin. Wen wollte die Erblasserin nun einsetzen?
Ich habe bereits beim Insolvenzverwalter nachgefragt.
Wenn die ABC-GmbH als Erbe eingesetzt ist, dann ist das auch so, möge es auch eine XYZ-GmbH geben, die jetzt das macht, was die ABC-GmbH einmal gemacht hatte. Ausnahme: Wenn die ABC-GmbH nur die Firma in XYZ-GmbH geändert hat, dann wäre das kein Problem. Aber wenn es zwei verschiedene Gesellschaften sind (läßt sich im HR leicht nachprüfen), dann ist die XYZ-GmbH nicht Erbe. Und wenn die ABC-GmbH bei Erbfall nicht mehr besteht (spätestens mit Beendigung der Liquidation, gilt m.E. § 1923 Abs. 1 BGB.