Hallo zusammen,
Minderjähriger ist Alleinerbe nach seinem Vater geworden. Dieser hatte zusammen mit dem Großvater ein Erwerbsgeschäft. Beantragt wurde eine Genehmigung nach § 112 BGB. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, wenn der Minderjährige als Erbe ein bestehendes Erwerbsgeschäft mit dem Großvater weiterführt? Eine Genehmigung brauche ich aber trotz des Erbfalls auf jeden Fall oder?
Vielen Dank