Minderjähriger erbt Erwerbsgeschäft - Genehmigung § 112 BGB

  • Hallo zusammen,

    Minderjähriger ist Alleinerbe nach seinem Vater geworden. Dieser hatte zusammen mit dem Großvater ein Erwerbsgeschäft. Beantragt wurde eine Genehmigung nach § 112 BGB. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, wenn der Minderjährige als Erbe ein bestehendes Erwerbsgeschäft mit dem Großvater weiterführt? Eine Genehmigung brauche ich aber trotz des Erbfalls auf jeden Fall oder?


    Vielen Dank

  • rein aus dem Bauch heraus:

    Besonderheiten würde ich nicht sehen, klar hat der Minderjährige hier ggf, größeres Interesse- muss er doch sonst ggf einen Geschäftsführer einstellen, welcher kostet...

    Und ja natürlich benötigt er eine Genehmigung, denn nur weil er Eigentümer eines Erwerbsgeschäftes geworden ist, darf er es nicht auch automatisch betreiben, das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Erben eines Erwerbsgeschäftes macht die Genehmigung zum Betrieb desselben nicht obsolet...

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