Ich meine, dass der Anweisungsbeamte (ist relativ neu dafür eingesetzt) das erstattet hat. Und die Akte geht erst zu ihm und dann zu mir.
Umgekehrt wäre auch nicht schlecht.
An meinem Gericht geht die Kostenabrechnung mit dem Gutachten zuerst zum Rechtspfleger. Dieser bestätigt, dass die Stundenzahl gerechtfertigt ist. Also ich schau mir das schon genauer an und schreibe dort auch, wenn mir die Stundenzahl zu hoch erscheint. Oder ungekehrt, dass der Zeitaufwand zwar hoch ist, sich dies aber aus bestimmten Besonderheiten des Gutachtens rechtfertigt. 3500 Euro ist hier eine im Rahmen befindliche Bruttovergütung für ein EFH mit Garten und Garage.