Ich habe wieder ein Problem mit einer elektronischen Einreichung.
Aus dem Prüfprotokoll ist das Notarattribut nicht ersichtlich, Das Feld "berufsbezogenes Attribut" ist leer.
Die eingereichte Urkunde ist durch den Notar unterschrieben, er hat sein Dienstsiegel angebracht.
Nun meine Frage: Ist das Notarattribut für die Wirksamkeit der Bescheinigung der Übereinstimmung der Bilddatei mit dem Papierdokument erforderlich?