kein Notarattribut

  • Ich habe wieder ein Problem mit einer elektronischen Einreichung.

    Aus dem Prüfprotokoll ist das Notarattribut nicht ersichtlich, Das Feld "berufsbezogenes Attribut" ist leer.
    Die eingereichte Urkunde ist durch den Notar unterschrieben, er hat sein Dienstsiegel angebracht.
    Nun meine Frage: Ist das Notarattribut für die Wirksamkeit der Bescheinigung der Übereinstimmung der Bilddatei mit dem Papierdokument erforderlich?

  • Das von dir beschriebene Problem taucht bei uns bei allen Dokumenten auf, die Notare am 12.02.2024 unterschrieben haben. Es lässt sich bei uns lösen, indem man die Signatur erneut prüfen und einen neuen Prüfbericht erstellen lässt.

    Unabhängig von technischen Problemen halte ich das berufsbezogene Attribut für Beglaubigungen erforderlich, da es den Nachweis erbringt, dass derjenige, der unterschreibt, tatsächlich Notar ist. Das berufsbezogene Attribut verstehe ich als das elektronische Äquivalent zum Siegel in der Papierform.

  • Unabhängig von technischen Problemen halte ich das berufsbezogene Attribut für Beglaubigungen erforderlich, da es den Nachweis erbringt, dass derjenige, der unterschreibt, tatsächlich Notar ist. Das berufsbezogene Attribut verstehe ich als das elektronische Äquivalent zum Siegel in der Papierform.

    Das sehe ich - jedenfalls auf den ersten Blick - auch so.

    Ulf

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