Hallo, ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Wohnunsgrechts an zwei Flurstücken. Grds. ist die Gesamtdienstbarkeit hier nicht zulässig. Ich habe daher geschaut, ob das Gebäude auf beiden Flst lastet. Es hat sich dabei jedoch ergeben, dass das Wohnhaus lediglich auf dem einen Flst. lastet und auf dem anderen Flst eine Garage/Werkstatt. Diese darf der Berechtigte mitbenutzen..
Kann ich aufgrund dessen das Wohnungsrecht an beiden Flst eintragen ???