Wenn dafür kein Geld da ist und der Grundpfandgläubiger versteigert, klappt das nicht.
Das ist die Dogmatik.
In der Praxis wird der Insolvenzverwalter immer bemüht sein, die Angelegenheit anders zu lösen. Der Grundpfandgläubiger ist in der Regel daran interessiert, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Der Insolvenzverwalter bekommt für das Haftungsrisiko und den Aufwand, der mit einem freihändigen Verkauf verbunden ist, seitens des Gläubigers einen Obolus für die Masse. Das ist derart tägliches Brot für alle Beteiligten, dass ich mich vorliegend eben etwas wundere.