Ladung Ausland bei EFS

  • Hallo liebe Vollstreckungsrechtspfleger.

    Mich würde interessieren, wie ihr die Ersatzfreiheitsstrafe bei Personen, die im Ausland wohnen, vollstreckt.

    Vor allem geht es mir speziell um das Thema zustellen von Ladungen ins Ausland.

    Wir handhaben das momentan so, dass wir versuchen die Geldstrafe einzutreiben und wenn das zu keinem Erfolg führt, dann senden wir dem VU formlos eine letzte Zahlungsaufforderung, mit der Belehrung über die Möglichkeit der Ratenzahlung, in einer für den VU verständlichen Sprache. Anschließend (sofern sich der VU nicht meldet) ordnen wir die EFS an und schreiben den VU zur Festnahme aus.

    Also wir stellen keine Ladungen ins Ausland zu. Wie macht ihr das? Und wenn ihr Ladungen zustellt, wie macht ihr das mit Ländern außerhalb der EU?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,


    also ich versuche eine Ladung auch im Ausland zuzustellen, wenn dort eine Adresse bekannt ist. Das geht dann über Einschreiben mit Rückschritt fürs Ausland (diese rosa Zettel). Klappt sogar oft sehr gut.

  • Ladungen zur EFS werden auch hier formlos versandt. Wohnt der VU im Ausland, bekommt er auch eine entsprechende Ladung; bei -zu erwartender!- Nichtstellung erfolgt die Ausschreibung.

    Alternativ kann auch die Vollstreckung der Geldstrafe über das Ministerium an das EU-Heimatland angegeben werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!