Hallo liebe Vollstreckungsrechtspfleger.
Mich würde interessieren, wie ihr die Ersatzfreiheitsstrafe bei Personen, die im Ausland wohnen, vollstreckt.
Vor allem geht es mir speziell um das Thema zustellen von Ladungen ins Ausland.
Wir handhaben das momentan so, dass wir versuchen die Geldstrafe einzutreiben und wenn das zu keinem Erfolg führt, dann senden wir dem VU formlos eine letzte Zahlungsaufforderung, mit der Belehrung über die Möglichkeit der Ratenzahlung, in einer für den VU verständlichen Sprache. Anschließend (sofern sich der VU nicht meldet) ordnen wir die EFS an und schreiben den VU zur Festnahme aus.
Also wir stellen keine Ladungen ins Ausland zu. Wie macht ihr das? Und wenn ihr Ladungen zustellt, wie macht ihr das mit Ländern außerhalb der EU?
Vielen Dank im Voraus!