Guten Morgen,
ich habe einen Versteigerungsantrag einer GbR. Sie ist Gläubigerin einer Grundschuld. Die GbR ist bislang noch nicht im Register eingetragen worden.
Mir stellt sich nun die Frage, ob die GbR vor der Anordnung im Register eingetragen werden muss. Sollte dies der Fall sein, müsst doch auch wohl auch der Titel umgeschrieben werden, oder?
Oder bin ich da total falsch davor?
Vielen Dank im Voraus.