In einem Zwangsversteigerungsverfahren wurde beanstandet, dass die Zustellung des Titels nicht nachgewiesen ist. Außerdem lag der Titel bis dato nur in Kopie vor.
Nunmehr wird der Titel dem Zwangsversteigerungsgericht im Original eingereicht. Statt eines Nachweises über eine erfolgte Zustellung beantragt der RA d. Gläubigers in diesem Zuge "die Zustellung des Originaltitels durch Gerichtsvollzieher an den Schuldner; gem. § 192 ZPO".
Soll ich den Titel plus eine Kopie des Anschreibens jetzt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle weiterleiten?
Ich finde das Ganze irgendwie befremdlich, da man grundsätzlich ja nun mal vor Beantragung einer Zwangsversteigerung für die Zustellung sorgen wird. Meine erfahreneren Kollegen würden den Titel wohl zurückschicken und den Gläubiger bitten, selbst für die Zustellung zu sorgen. Da ich hier im Forum auch nichts weiter gefunden habe, verwirrt mich der Antrag des Gläubigervertreters .