Einziehungsbetrag bei Tod

  • Hey an alle, wenn der VU verstorben ist, er aber zu Lebzeiten Raten gezahlt hat, sodass teilweise der Betrag gedeckt ist, kann ich dann ein noch bestehendes Konto pfänden? Ich hab mehrere Geschädigte, waere schon besser, wenn ich dann so den vollständigen Einziehungsbetrag kriegen koennte. Und wie würde sich die Befriedigung verhalten, wenn ich den vollständigen Einziehungsbetrag nicht vollständig getilgt kriege? :/

  • Es sind die Erben zu ermitteln (Nachfrage Nachlassgericht).

    Ist dir zu den Vermögensverhältnissen des VU etwas bekannt? Kann man von einem überschuldeten Nachlass ausgehen?

    Ja der Nachlass ist wahrscheinlich verschuldet bzw. ziemlich sicher. Denke nicht, dass da groß was ist. Hatte aber die Idee ein vielleicht noch bestehendes Konto zu pfänden.

  • Und wem willst du denn den Konto-PfÜB zustellen, wenn nicht den Erben? Dass das Konto noch besteht, mag ja sein, aber gegen einen verstorbenen Verurteilten kannst du keine Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
    Ohne Mitteilung des oder der Erben durch das Nachlassgericht kommst du an dieser Stelle nicht weiter.

    Noch ein Nachtrag: Sollte es tatsächlich Erben geben, wären diese vor etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen erst zur Zahlung aufzufordern.

    Für die Entscheidung, wie die Verteilung vorzunehmen ist, kommt es auf die Konstellation bei den Geschädigten an. Haben mindestens zwei Geschädigte ihre Ansprüche angemeldet, käme gem. §§ 459h, 111i StPO ggf. ein (Nachlass-) Insolvenzverfahren in Betracht, sofern ausreichend Masse hierfür vorhanden ist.

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