Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Formulierung eines Erbscheins bei Vor- und Nacherbfolge.
Die Ehefrau ist am 06.08.2023 verstorben, unter Hinterlassung des Ehemannes und zwei Abkömmlingen. Einer der Abkömmlinge ist zwischen dem 30.10.2023 und dem 28.11.2023 verstorben.
Der Ehemann stellt am 21.12.2023 einen Erbscheinantrag unter Zugrundelegung des privatschriftlichen Testaments (Inhalt Testament: Gegenseitige Erbeinsetzung als Vorerben; Nacherben des Erstversterbenden und des Letztversterbenden sind die Kinder "A" und "B" zu gleichen Teilen; Ersatzerben für "A" und "B" sind deren Kinder entsprechend der gesetzlichen Erbfolge; sollte sich der überlebende Ehegatte wieder verheiraten, soll die Nacherbfolge bereits im Zeitpunkt der Eheschließung eintreten).
Da einer der Abkömmlinge bereits nachverstorben ist - ohne Hinterlassung von Abkömmlingen-, bin ich mir nicht sicher, wie der Erbschein betreffs der Nacherbfolge zu formulieren ist.
Formuliere ich den Erbschein wie sonst auch:
Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt beim Tod oder bei der Wiederheirat des Vorerben.
Der Vorerbe ist - soweit nach § 2136 BGB zulässig - von den Verfügungsbeschränkungen befreit.
Nacherben sind:
-Dagobert Duck, geboren am ..., wohnhaft und
-Donald Duck, geboren am .., nachverstorben zwischen dem ..... und ......
zu gleichen Teilen.
Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
Vielen Dank für eure Hilfe.