Vormund durch Formulierung "bestimmt" im Beschluss bestellt?

  • Ein Richter an unserem Gericht ordnet regelmäßig beim Entzug der elterlichen Sorge Vormundschaft an und "bestimmt" das Jugendamt zum Vormund. Die Formulierung "bestimmt" wird in forumSTAR so vorgegeben.

    Mit dieser Handhabung erledigt der Richter teilweise meine Aufgaben, wogegen ich grundsätzlich nichts einzuwenden habe.

    Mehrere (freundliche) Versuche, ihn dazu zu bewegen, das Wort "bestimmt" in seinem Beschluss durch die Worte "ausgewählt und bestellt" zu ersetzen, blieben erfolglos.

    Bisher habe ich dann jedes Mal noch einen Beschluss erlassen, in dem ich das Jugendamt zum Vormund bestellt habe.

    Eventuell kann man aber hierauf verzichten, wenn in dem Wort bestimmt auch die Bestellung zu sehen ist.

    Wie seht ihr das?

  • Wer zum Vormund bestimmt wurde, ist für mich schon einmal ganz selbstverständlich ausgewählt. Da "bestimmt" hierzulande auch "er soll es sein" bedeutet, sehe ich darin auch die Bestellung. Alles andere ergäbe auch keinen Sinn für mich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (13. März 2024 um 11:47) aus folgendem Grund: ein n gekauft...

  • ...

    Bisher habe ich dann jedes Mal noch einen Beschluss erlassen, in dem ich das Jugendamt zum Vormund bestellt habe.

    ...

    Wie seht ihr das?

    Dass deine Beschlüsse überflüssig waren.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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