Ein Richter an unserem Gericht ordnet regelmäßig beim Entzug der elterlichen Sorge Vormundschaft an und "bestimmt" das Jugendamt zum Vormund. Die Formulierung "bestimmt" wird in forumSTAR so vorgegeben.
Mit dieser Handhabung erledigt der Richter teilweise meine Aufgaben, wogegen ich grundsätzlich nichts einzuwenden habe.
Mehrere (freundliche) Versuche, ihn dazu zu bewegen, das Wort "bestimmt" in seinem Beschluss durch die Worte "ausgewählt und bestellt" zu ersetzen, blieben erfolglos.
Bisher habe ich dann jedes Mal noch einen Beschluss erlassen, in dem ich das Jugendamt zum Vormund bestellt habe.
Eventuell kann man aber hierauf verzichten, wenn in dem Wort bestimmt auch die Bestellung zu sehen ist.
Wie seht ihr das?