Hallo ist mein erste Beitrag hier und ich bräuchte mal euer Feedback zu folgendem Fall über den meine Kollegen und ich diskutiert haben
Der Großvater möchte zahlreiche landwirtschaftliche Flächen an seinen minderjährigen Enkel übergeben.
In der Urkunde steht das die Übergabe im Wege der vorweggenommen Erfolge als Schenkung erfolgt.
Der Übergabe lässt sich ein NB eintragen mit der Maßgabe das er alle Kosten, öffentliche Abgabe än etc weiter trägt.
Sollte er vor der Volljährigkeit des Enkel verstorben verpflichten sich die Eltern (nicht verheiratet, beide sorgeberechtigt) an der Stelle des Überlebens die Kosten zu tragen.
Der ebenfalls bei der Beurkundung anwesende weitere Enkel (volljährig) erklärt sich mit der Übergabe einverstanden und verzichtet gleichzeitig auf etwaige Pflichtteilsansprüche.
Kosten trägt nach der Urkunde die KiMu.
Ich bin der Ansicht die Eltern sind nicht von der Vertretung ausgeschlossen. Wir brauchen keinen Ergänzungspfleger.ich würde genehmigen und den Wert sämtlicher Grundstücke ermitteln und hieraus die GK zu Lasten der kiMu erheben?
Wie seht ihr das?
Notar sagt auch kein Ergänzungspfleger und stützt sich auf eine alte BGH Entscheidung von 16.4.1975 V ZB 15/74