Grundstücksübergabe an minderjährigen Enkel

  • Hallo ist mein erste Beitrag hier und ich bräuchte mal euer Feedback zu folgendem Fall über den meine Kollegen und ich diskutiert haben

    Der Großvater möchte zahlreiche landwirtschaftliche Flächen an seinen minderjährigen Enkel übergeben.


    In der Urkunde steht das die Übergabe im Wege der vorweggenommen Erfolge als Schenkung erfolgt.

    Der Übergabe lässt sich ein NB eintragen mit der Maßgabe das er alle Kosten, öffentliche Abgabe än etc weiter trägt.

    Sollte er vor der Volljährigkeit des Enkel verstorben verpflichten sich die Eltern (nicht verheiratet, beide sorgeberechtigt) an der Stelle des Überlebens die Kosten zu tragen.

    Der ebenfalls bei der Beurkundung anwesende weitere Enkel (volljährig) erklärt sich mit der Übergabe einverstanden und verzichtet gleichzeitig auf etwaige Pflichtteilsansprüche.


    Kosten trägt nach der Urkunde die KiMu.

    Ich bin der Ansicht die Eltern sind nicht von der Vertretung ausgeschlossen. Wir brauchen keinen Ergänzungspfleger.ich würde genehmigen und den Wert sämtlicher Grundstücke ermitteln und hieraus die GK zu Lasten der kiMu erheben?


    Wie seht ihr das?


    Notar sagt auch kein Ergänzungspfleger und stützt sich auf eine alte BGH Entscheidung von 16.4.1975 V ZB 15/74

  • Unter gewissen Voraussetzungen (Nießbraucher trägt auch alle außergewöhnlichen Lasten) geht der BeckOK GBO, Hügel 52. Edition (Stand: 01.03.2024) bei Vertretungsmacht Rn. 170 auch dann von einer rechtlich vorteilhaften Schenkung aus, wenn durch das Kind zeitgleich ein Nießbrauch für den Schenker zu bestellen ist.

  • Bei Schenkung an ein Enkel ist es led. rechtl. Vorteil. Sind es 2 Kinder zu Miteigentum, dann nicht !, vgl. OLG München, 34 Wx 311/23 e. (Da muss man erst mal drauf kommen. ;) )

    Rechtsbeschwerde anhängig: BGH, V ZB 1/24.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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