Hallo,
mein Erblasser hat seine Lebensgefährtin zur Vorerbin und seine Kinder zu Nacherben eingesetzt. Als Ersatznacherben sind die Kinder der Nacherben eingesetzt worden, Durch notariellen Vertrag haben die Nacherben (ohne Ersatznacherben) nunmehr auf ihre Nacherbenrechte verzichtet und der Übertragung des Grundbesitzes auf die Lebensgefährtin zugestimmt.
Es wurde nunmehr ein Alleinerbschein von der Lebensgefährtin beantragt. Geht das? Müssen nicht die Ersatznacherben auch noch auf ihre Nachenerbenrechte verzichten und ein Pfleger für die noch unbekannten Ersatznacherben?