Ich hab einen Freitags-Knoten im Kopf:
2 nachträgliche Anträge auf BerH, ausdrücklich aber nur soweit, wie die Deckungszusage der RSV nicht reicht, 2x Unterhalt. Die Deckungszusage (sie liegt natürlich nicht vor, das steht nur so im Antrag des RA) ist im Ergebnis gerade mal 9 EUR weniger als der Vergütungsanspruch aus der Staatskasse, erforderliche Vertretung vorausgesetzt, davon ausgehend, dass die Zusage nur für den SV erteilt wurde.
Noch unabhängig von der Frage, wieviele Angelegenheiten es sind: Lt. Kommentierung soll § 1 Abs. 1 Nr. 2 tatsächlich nicht erfüllt sein, wenn der Deckungsschutz der RSV nicht vollständig ausreicht. Ich bezweifle ja nicht, dass 9 EUR für den einen oder anderen viel Geld sind, aber hier liegt die Differenz zur RSV doch sogar noch unterhalb der Eigenbeteiligung von 15 EUR. Irgendwie falle ich gerade wieder vom Glauben ab und finde den Hebel nicht. Jemand Erfahrung damit?