Vorab: Mir ist bewusst, wer am 01.01. im Grundbuch steht ist Kostenschuldner für die Grundbesitzabgaben.
Ich bin mir aber nun nicht sicher, ob ich mich gänzlich irre:
Im notariellen Kaufvertrag ist auch der Nutzen- und Lastenübergang auf die Käuferin oder den Käufer festgehalten. Damit ist doch jener Zeitpunkt gemeint, an dem das Grundstück wirtschaftlich auf die künftigen Eigentümer übergeht. Also die neuen Besitzer müssen nun alle Kosten übernehmen, beispielsweise die Müll- und Abwassergebühren und eben auch die Grundsteuer. Nicht desto trotz geht mit dem Nutzen- und Lastenübergang die Grundsteuerpflicht aber doch nicht sofort auf den neuen Besitzer über, sondern erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Aber besteht dann nicht ein Zahlungsanspruch vom alten Eigentümer gegenüber dem neuen Eigentümer? Sprich, der alte zahlt erst und hat dann einen Zahlungsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer?
Im vorliegenden Fall wirde der KV Mitte Dezember 2023 unterzeichnet. Eintragung des neuen Eigentümers erfolgte aber erst in 02/2024.
Stelle ich mir gerade selbst ein Bein?