Ausländische Notare

  • Äh…Schärfe?

    Ich bitte um Entschuldigung. Das ist nicht meine Absicht. Ich bin nur (und das ist man heute offensichtlich vielfach nicht mehr gewohnt) gerade heraus, deutlich und habe eine gefestigte Meinung.

    Ich bin weit davon entfernt alles zu wissen. Darum geht es hier ja auch nicht. Es geht um eine Diskussion um juristische Streitfragen.

    Ich bin halt überzeugt, dass die EUErbVO zur Anwendung kommt (auch denn der Ausschlagende nicht in ihrem Geltungsbereich seinen Aufenthalt hat) und die Regelung in 28 doch sehr eindeutige Aussagen trifft. Weshalb die nicht gelten sollen ist doch durchaus diskussionswürdig. Noch dazu, wenn der EuGH dazu was entschieden hat.


    Weshalb war denn das Beispiel mit Dänemark und der Nichtzugehörigkeit unter die EUErbVO von dir gemacht worden?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Tut mir leid, dann hatte ich es falsch verstanden. Bin sonst nicht "online" oder auf "sozialen Medien" unterwegs. Gerade aus dem Grund, da ich gerne leidenschaftlich von Angesicht zu Angesicht kontrovers diskutiere. Hier habe ich ehrlichweise Probleme mit einer Einschätzung des Gegenüber. Also daher bitte nichts für ungut.

  • Alles gut. Ich bin wirklich nicht böse, aber eben ein leidenschaftlicher Diskutierender.

    https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/merkblatt_ausschlagung.pdf


    Schön, wenn die Justiz Bayern meine Ansicht stützt, oder?


    :)

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  • Und Sachsen ebenso…


    https://www.justiz.sachsen.de/agmab/download/Merkblatt_zur_Erbausschlagung.pdf


    Ich war früher mit Dr. Jörg Mayer befreundet, der im MüKo den betreffenden Teil im Erbrecht kommentiert hat. Hatte da bei manchen Texten meine „Hände im Spiel“ und habe oft mit ihm darüber diskutiert wie wohl was zu verstehen ist. Besonders bei Fragen zur Nachlasspflegschaft natürlich. Aber ich weiß seitdem, dass auch Kommentatoren zwar super schlaue Menschen sind, aber eben auch nicht alles wissen und vielfach eben nur ihre Meinung weitergeben. Den Mut zur eigenen Meinung muss man als Jurist aber auch leben.

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