Äh…Schärfe?
Ich bitte um Entschuldigung. Das ist nicht meine Absicht. Ich bin nur (und das ist man heute offensichtlich vielfach nicht mehr gewohnt) gerade heraus, deutlich und habe eine gefestigte Meinung.
Ich bin weit davon entfernt alles zu wissen. Darum geht es hier ja auch nicht. Es geht um eine Diskussion um juristische Streitfragen.
Ich bin halt überzeugt, dass die EUErbVO zur Anwendung kommt (auch denn der Ausschlagende nicht in ihrem Geltungsbereich seinen Aufenthalt hat) und die Regelung in 28 doch sehr eindeutige Aussagen trifft. Weshalb die nicht gelten sollen ist doch durchaus diskussionswürdig. Noch dazu, wenn der EuGH dazu was entschieden hat.
Weshalb war denn das Beispiel mit Dänemark und der Nichtzugehörigkeit unter die EUErbVO von dir gemacht worden?