Grundschuldbestellung für Privatperson

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe eine Grundschuldbestellung, bei welcher der Gläubiger eine natürliche Person sein soll.

    Kann mir hierzu jemand helfen?

    Trage ich den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum ein?

    Brauche ich auch schriftlich etwas, dass die Privatperson (Gläubiger) damit einverstanden ist?


    Danke für eure Hilfe schonmal vorab.
    LG ;)

  • Grundlage für die Eintragung ist die Bewilligung des Eigentümers. Warum ich ein Einverständnis benötigen sollte, erschließt sich mir nicht. Benötige ich bei Banken (juristischen Personen) doch auch nicht. Wurde sich über das Recht nicht geeinigt, ist es evtl. (noch) nicht entstanden, aber das ist mir als Grundbuchamt im Rahmen des § 19 GBO egal.

    Die Eintragung erfolgt nach § 15 GBV, d.h. Vor- und Zuname + Geburtsdatum, bzw. sofern dieses nicht bekannt, Wohnort.

  • Du kannst das einfach so eintragen. Es zählt allein die Bewilligung. Vor- und Zuname + Geburtsdatum :thumbup:

    Ich würde jedoch das Geburtsdatum nachfordern, wenn es nicht in der Bewilligung steht. Und aktuelle Anschrift vom Gläubiger - für die Datenbank :)

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