Ich brauche bitte Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Es liegt eine notarielle Ausschlagungserklärung der Tochter des Erblassers vor. Sie wohnt in hiesigem Gerichtsbezirk. Sie gibt an, dass ihr Vater "mit letztem Wohnsitz wahrscheinlich in R... (Deutschland, nicht hiesiger Gerichtsbezirk) und mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Albanien verstorben" ist. Nachlasswerte unbekannt. Nach einer von hier veranlassten EMA war der Verstorbene vor 20 Jahren in R. gemeldet, wurde jedoch nach unbekannt im Inland abgemeldet.
Mein erster Gedanke: letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Albanien - Eingang der Urkunde bestätigen und Urkunde zurück an Tochter
Da Albanien aber kein EU Mitgliedstaat ist, bin ich mir über die Anwendung von Art. 13 EU-ErbVO und § 31 InterErbRVG nicht mehr so sicher.
In der Kommentierung zu § 31 IntErbRVG lese ich die Herleitung aus §§ 105, 344 Abs. 7 FamFG, aber ich verstehe sie nicht.
Wie verfahre ich richtig?