Ausschlagung § 344 Abs. 7 FamFG - § 31 IntErbRVG - gewöhnlicher Aufenthalt Albanien

  • Ich brauche bitte Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

    Es liegt eine notarielle Ausschlagungserklärung der Tochter des Erblassers vor. Sie wohnt in hiesigem Gerichtsbezirk. Sie gibt an, dass ihr Vater "mit letztem Wohnsitz wahrscheinlich in R... (Deutschland, nicht hiesiger Gerichtsbezirk) und mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Albanien verstorben" ist. Nachlasswerte unbekannt. Nach einer von hier veranlassten EMA war der Verstorbene vor 20 Jahren in R. gemeldet, wurde jedoch nach unbekannt im Inland abgemeldet.

    Mein erster Gedanke: letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Albanien - Eingang der Urkunde bestätigen und Urkunde zurück an Tochter

    Da Albanien aber kein EU Mitgliedstaat ist, bin ich mir über die Anwendung von Art. 13 EU-ErbVO und § 31 InterErbRVG nicht mehr so sicher.

    In der Kommentierung zu § 31 IntErbRVG lese ich die Herleitung aus §§ 105, 344 Abs. 7 FamFG, aber ich verstehe sie nicht.

    Wie verfahre ich richtig?

  • Besaß der Erblasser die kanadische Staatsangehörigkeit und hatte er in den letzten fünf Jahren vor der Beantragung des Erbscheins seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland, bestimmt sich die internationale Zuständigkeit hinsichtlich des in Deutschland belegenen Nachlassvermögens und die örtliche nachlassgerichtliche Zuständigkeit für die Erteilung des nur auf dieses Vermögen beschränkten Erbscheins nach der inländischen Belegenheit des Nachlassvermögens (Art. 10 Abs. 2 EuErbVO). - OLG Düsseldorf, FGPrax 2024, 25 = openJur 2024, 1618 = BeckRS 2023, 37519.

    War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger und hatte er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt unter Hinterlassung von Nachlass im Inland nicht in einem Mitgliedstaat, ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte (Art. 10 Abs. 1 lit. a EuErbVO, § 47 Nr. 2 IntErbRVG, § 343 Abs. 2 FamFG). - OLG Karlsruhe, BeckRS 2024, 2552 (letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Kolumbien).

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