Forderungsaufstellung

  • Hallo!

    Ich würde gerne mal eure Meinung hören. Ich habe einen PfüB-Antrag wegen einer Unterhaltsforderung von über 30.000 EUR. Titel ist ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss aus dem Jahre 2012.
    Es vollstreckt die Unterhaltsvorschusskasse. Scheinbar sind ja nun seit mehr als 12 Jahren Unterhaltsrückstände in o. g. Höhe aufgelaufen. Eine Forderungsaufstellung war nicht beigefügt. Diese habe ich daher noch nachträglich angefordert. Nun teilt mir die Unterhaltsvorschusskasse mit, dass sie nicht beabsichtigt, eine Forderungsaufstellung einzureichen, der Unterhaltsrückstand sei eben entstanden. Kosten/Zinsen wurden nicht geltend gemacht. Zahlungen wurden nicht geleistet. Verwendet wurde das alte PfüB-Formular.

    Anderenfalls wird um Mitteilung der Rechtsgrundlage gebeten, wonach eine Forderungsaufstellung nötig sei.

    Meiner Meinung nach, wird die Forderungsaufstellung doch schon allein dafür benötigt, um die Entstehung der Forderung nachvollziehen zu können. Schließlich haben sich in den letzten Jahren die Unterhaltsbeträge ja ständig geändert. Aber gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Ich werde doch jetzt nicht anfangen mir selbst eine Forderungsaufstellung zu basteln, um den Forderungsbetrag überprüfen zu können?! :cursing:

  • Wenn es wirklich nur um die titulierte Forderung geht, dürfte es kein Grund für eine Zurückweisung sein, dass es zu viel rechenarbeit ist

    Wenn du die Unterhaltsbeträge zusammen rechnest und dabei nicht auf die geltend gemachte Forderung kommst, kannst du zurück weisen weil nicht schlüssig

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