Ich habe folgenden Fall:
Erblasserin (sehr vermögend) verstorben im Juni 2023, hinterlässt gemeinsam mit Ihrem Ehemann zwei letztwillige privatschriftliche Verfügungen. Eine datiert vom 14.02.2019 und die andere vom 01.01.2023.
In der Verfügung vom 14.02.2019 haben sich die Erblasserin und ihr Ehemann gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben sind zwei Neffen. In der Verfügung vom 01.01.2023 setzt die Erblasserin zugunsten einer weiteren Nichte ein Vermächtnis (welches nach dem Tod der Erblasserin fällig ist) aus (Anteil an einem Grundstück in X-Stadt (dieses Grundstück befindet sich in der Teilungsversteigerung (Eigentümer sind die Erblasserin und deren Geschwister). Unterschrieben ist diese Verfügung von der Erblasserin und in Vollmacht auch von dem Ehemann.
Im Oktober 2023 stellt der Ehemann einen Erbscheinantrag, welcher ihn als Alleinerben ausweist. Aus dem Antrag geht weiter hervor, dass die Vermächtnisanordnung von der Erblasserin eigenhändig ge- und von ihr und dem Ehemann eigenhändig unterschrieben wurde. Bezüglich des Zusatzes "in Vollmacht" erklärt der Ehemann in dem damaligen Antrag, dass er damit nicht zum Ausdruck bringen wollte, dass er dieses Testament in Vollmacht für seine Frau unterschrieben habe, sondern ganz bewusst für sich allein.
Alle Beteiligten (Geschwister der Erblasserin) erhalten Abschriften der letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (rausgeschickt im August 2023) und werden zu dem Antrag auf Erteilung des ES vom 01.10.2023 gehört (rausgeschickt am 02.10.2023).
Nunmehr im April 2024 teilen zwei Geschwister der Erblasserin mit, dass die Ergänzung des Testamens vom 01.01.2023 nicht wirksam ist und auch erhebliche Zweifel an der Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 14.02.2019 bestehen.. Zur Begründung wird vorgetragen, dass dem Inhalt der Todesanzeige (erschienen im Juli 2023) zu entnehmen ist, dass die Erblasserin nach kurzer schwerer Demenzerkrankung verstorben ist.
Wie gehe ich jetzt mit der Anfechtung um?