Für eine Minderjährige soll ein Nießbrauch an einer Immobilie bestellt werden, die im Eigentum der Eltern steht.
Ergänzungspfleger soll eine Person werden, die aufgrund Ihres Berufs geeignet ist und in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu der Betroffenen und dessen Eltern steht. Diese habe ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes bereits mündlich erklärt.
Ich würde die Eltern der Minderjährigen schriftlich anhören, die Minderjährige und das Jugendamt nicht anhören und keinen Verfahrensbeistand bestellen.
Den Ergänzungspfleger würde ich nicht anhören sondern Ergänzungspflegschaft anordnen und den Ergänzungspfleger bestellen.
Kann so verfahren werden oder ist sonst noch irgendetwas zu beachten?