Hallo,
ich habe erstmals nach neuem Recht eine Verpflichtung eines ehrenamtlichen Betreuers, der ein Beamter ist. Deshalb habe ich mir den aktuellen § 1784 BGB angeschaut, der ja nicht mehr von einer Genehmigungspflicht spricht. Ist die dann jetzt komplett entfallen oder steht das irgendwo anders?