Verpflichtungstermin nicht wahrgenommen

  • Hallo,

    bei mir ist es jetzt wiederholt vorgekommen, dass Vormünder zum Verpflichtungstermin nicht erschienen sind. Nach der Kommentierung ist das Gespräch obligatorisch, wenn keine der in § 1861 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Ausnahmen vorliegt.

    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und falls ja, wie geht Ihr damit um? Eine Entlassung deswegen scheint mir überzogen zu sein, sofern nicht noch andere Gründe hinzukommen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Tja, nach altem Recht war der Betreffende mangels persönlicher Verpflichtung dann gar nicht Vormund, d. h. er musste kommen, wenn er Vormund sein wollte.

    Das ist der "Fortschritt" des neuen Rechts. Wurde x-mal darauf hingewiesen, hat nur niemanden interessiert.

  • Ich schreibe in so einem Fall mal das Jugendamt an und teile mit, dass ich an der Geeignetheit des Vormundes so meine Zweifel habe. Die gehen dann dort hin und reden mit ihm. Dann kommt er entweder doch zum Termin oder ich entlasse ihn tatsächlich. Wenn er schon nicht zur Verpflichtung kommt, werde ich auch nie einen Jahresbericht bekommen. Damit kann ich nicht arbeiten.

  • Wenn du von mehreren Vorfällen sprichst, war es jeweils die selbe Person? Und: Ist euer Postdienstleister zuverlässig?

    In den seltenen Fällen, wo das war, hab ich den Vormund nochmal kontaktiert und einen neuen Termin gemacht, mit dem Hinweis, dass bei erneutem Versäumnis die Eignung in Zweifel zu ziehen ist. Es kann nämlich jedem mal passieren, einen Termin zu versäumen (ja, auch einen wichtigen), aber nicht öfter als einmal.

    Wenn er dann wieder nicht kommt, setze ich (wieder) das JA als Vormund ein, weil keine geeignete Person bekannt ist.

    Hatte ich aber erst einmal.

  • Wenn du von mehreren Vorfällen sprichst, war es jeweils die selbe Person?

    Nein, es waren jedes Mal andere Personen.

    Mein Verfahren ist schon sehr abgestuft. Zunächst bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme, damit ein Termin vereinbart werden kann. Kommt darauf keine Reaktion, erinnere ich. Kommt auch dann nichts, lade ich zu einem von mir bestimmten Termin. Wird auch der nicht wahrgenommen, fordere ich nochmals zur Kontaktaufnahme auf, verbunden mit dem Hinweis, dass ich bei erneuter Säumnis gehalten wäre, das Jugendamt einzuschalten und, als letzte Konsequenz, den Vormund zu entlassen.

    Wie schon unter #3 ausgeführt: Wer sich noch nicht einmal um den Verpflichtungstermin kümmert, wird aller Voraussicht nach auch keinen Bericht einreichen. :(

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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