Hallo,
bei mir ist es jetzt wiederholt vorgekommen, dass Vormünder zum Verpflichtungstermin nicht erschienen sind. Nach der Kommentierung ist das Gespräch obligatorisch, wenn keine der in § 1861 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Ausnahmen vorliegt.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und falls ja, wie geht Ihr damit um? Eine Entlassung deswegen scheint mir überzogen zu sein, sofern nicht noch andere Gründe hinzukommen.