Ablösekredit als Nachlassverbindlichkeit

  • Liebes Forenteam,

    vielleicht stehe ich an einem Freitagnachmittag einfach auf dem Schlauch und die Antwort ist offensichtlich. Folgender Sachverhalt (vielleicht auch eher für die Kostenrechtler):

    Erblasser E stirbt. Zum Zeitpunkt seines Todes lastet auf seinem Immobilieneigentum eine Grundschuld der I-Bank, die ein Darlehen von 150.000,00 EUR absichert. Kurz vor seinem Tod hat er einen Immobilienkredit bei der X-Bank in Höhe von 150.000,00 EUR aufgenommen, das das Darlehen bei der I-Bank ablösen soll zum Ende des Todesjahres des Erblassers. Der Kredit bei der X-Bank soll grundbuchlich durch die Abtretung der Buchgrundschuld der I-Bank gesichert werden, was auch Auszahlungsvorraussetzung gewesen ist. Die Frage ist nun, ob die Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Todes 300.000,00 EUR betragen oder nur 150.000,00 EUR. Für den Betrag von 300.000,00 EUR spricht, dass E der I-Bank das Geld schuldet und gegen die X-Bank einen Auszahlungsanspruch zum Zeitpunkt des Todes hatte und auch Bereitstellungszinsen hätte zahlen müssen, wenn er das Darlehen nicht abgerufen hätte. Für die 150.000,00 EUR spricht, dass das Darlehen als Ablösekredit aufgenommen wurde und zum Ende des Jahres die Verbindlichkeiten auf 150.000,00 EUR verringert worden wären und Voraussetzung hierfür die Abtretung der Grundschuld gewesen wäre (wozu die I-bank nur bei Erfüllung eigener Ansprüche bereit ist). Deshalb tendiere ich dazu, nur Nachlassverbindlichkeiten von 150.000,00 EUR anzunehmen.

    Ich danke schonmal für die Antworten und wünsche allen ein sonniges und endlich wieder wärmeres Wochenende!

  • Er hat hieraus Nachlassverbindlichkeiten von € 300.000,00 (€ 150.000 I-Bank, latent € 150.000 X-Bank, wenn das Darlehen ausgezahlt wird) und Nachlassaktiva von € 150.000,00 (Anspruch gegen die X-Bank auf Auszahlung des Darlehens).

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