Guten Morgen,
Unterhalt Kindschaftssache. Beschluss Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
RA des Antragstellers hat Festsetzung der Kosten gem. § 104 ZPO beantragt. KFB wurde antragsgemäß erlassen. Antragsgegnerin hat an den Antragsteller 1.017,45 Euro etc. zu zahlen.
Neuer Antrag des RA, die Vergütung gegen seinen Mandanten (Antragsteller im Verfahren) gem. § 11 RVG über 1.107,45 Euro festzusetzen.
Ich habe ihm mehrfach geschrieben, dass er die Kosten nicht doppelt geltend machen kann und um Antragsrücknahme gebeten. Er weigert sich und beharrt auf seinen Antrag.
Habe ich etwas übersehen?