Folgender Fall:
Vermeintlicher Schuldner wird vor LG verklagt. Rechtsanwalt bestellt sich und beantragt Klageabweisung, kündigt dann allerdings das Mandat und teilt dies auch dem LG mit.
Die Klage wird am Ende abgewiesen.
Der RAe des Beklagten beantragten Kostenfestsetzung.
Der Rechtspfleger verlangt nunmehr eine Vollmacht, da das Mandat niedergelegt war.
Haben die RAe tatsächlich keinen Anspruch auf Festsetzung/ Ausgleich der Gebühren ?!