... Wie wäre die Berichtigungsbewilligung denn nun zu formulieren?
„Die Gläubigerbezeichnung lautet richtig: ……………………………..
Gemäß Berichtigungsbewilligung vom …………………….(Notar….; UR-Nr………) eingetragen am….“
Wer -wie Du -
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post548913
von einem entstandenen Eigentümerrecht ausgeht, muss an der Abgabe der Berichtigungsbewilligung den Eigentümer mitwirken lassen.