Wer hat denn schon mal einen nicht zahlenden Zeugen mit Vermögen gehabt?
Wer hat denn schon mal einen nicht zahlenden Zeugen mit Vermögen gehabt?
Ich sehe das auch wie Bella. Laut Gesetz hat der Schuldner ein Ordnungsgeld zu leisten und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann kann dann OH erfolgen.
Das Beitreiben umfasst mMn die ZwV in Ansprüche des Schuldners.
Das ist der GV-Auftrag, eine zwngende e.V. sehe ich nicht. Ich lasse mich gerne überzeugen.
so die Ladung ist raus und plötzlich meldet sich der Schuldner über die Schuldnerberatung und will Raten zahlen; Zahlung würde dann direkt von der Schuldnerberatung ausgeführt
was haltet ihr davon ??
Das ist doch immer so, kaum kommt die Ladung oder der Sch. soll geholt werden kommt plötzlich Ratenzahlung, das Zauberwort.
Ich habe auch gerade eine Ratenzahlung laufen, da klappt es ganz gut. In diesen Fällen könnte man Ratenzahlung bewilligen. Ich erlasse immer einen Beschluss ( abgeänderter PKH Beschluss) und kündige sofortigen Vollzug an, sobald auch nur eine Raten nicht gezahlt wird.
Ich mache aber immer mindestens 40-50 Euronen im Monat. ( hängt natürlich von der Höhe ab)
ich finde das auch gut, aber der ursprüngliche Beschluss ist ja schon von 10/05
was ist, wenn er plötzlich nicht mehr zahlt
Den Fall hat meine Kollegin auch. Sie hat angedroht, dass sie sofort HB erlässt, wenn keine Zahlungen mehr kommen und das ist jetzt der Fall. Bei ihrem Fall ist das so, dass er O-Geld, ersatzweise 1 Tag O-Haft hat und nun einen geringen (weniger als die Hälfte des Ordnungsgeldes) Betrag bezahlt hat. Was nun?
na dann muss der Rest als Haft vollstreckt werden, sofern noch nicht verjährt
Nachdem sich der Zeuge auf die Ladung zum Antritt der ersatzweisen Ordnungshaft nicht gestellt hat, müsste jetzt wohl ein HB erlassen werden. Hat da vielleicht jemand ein Muster, das er mir zur Verfügung stellen könnte?
Was meinst Du denn genau - den HB oder die Vfg. dazu?
Den HB. Ich habe in EUREKA gesucht, aber keinen gefunden. Und ich fürchte, wenn ich nur verfüge, einen HB zu fertigen, werde ich als nächstes gefragt, wie der denn aussehen soll.
Hmmm - da kann ich leider nicht mit dienen, da bei uns Vordrucke (in ROSA :D) aus der Strafabteilung verwendet werden, soweit ich weiß. Da muss ich mich morgen mal bei meiner SE schlau machen. Vielleicht haben die auch was im PC...
Ich nehme auch gerne die aus der Strafabteilung.:D
Sonst müsste ich mich mal an die StA wenden, und mir einen HB für die Erstazfreiheitsstrafe zum abändern schicken lassen.
Genau mit dem wird in der Praxis auch gearbeitet.
Wer erlässt denn den Haftbefehl, wenn der Richter dem Zeugen Ordnungsgeld und die ersatzweise Ordnungshaft auferlegt hat? Macht das nicht in anderen Fällen immer der Richter; hier anscheinend der Rechtspfleger.. ?!
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