Beurlaubung

  • Hallo, da ich neu bin im Forum habe ich leider keine Ahnung unter welches Unterthema meine Frage gehört, darum also hier:

    Eine meiner Kolleginnen möchte sich evtl. gerne beurlauben lassen, um mit ihrem Mann ein halbes Jahr oder auch länger ins Ausland zu gehen (der muss da beruflich hin). Frage daher: Geht das ohne Kündigung - und natürlich ohne Bezüge - und wenn ja, nach welchen beamtenrechtlichen Vorschriften richtet sich das? (Bayern)

    Vielen Dank schon mal, sie will nämlich bei uns in der Verwaltung keine schlafenden Hunde wecken...

  • In dem von Dir geschilderten Fall sehe ich weder die Voraussetzungen einer familienpolitischen Beurlaubung noch die einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung erfüllt.
    Deine Kollegin wird somit wahrscheinlich um eine Kündigung nicht herumkommen, wenn sie ihrem Mann ins Ausland folgen will.

  • Ist ja ne harte Nummer bei euch in Bayern. In Niedersachsen geht die Beurlaubung auch ohne Voraussetzungen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • @ Exec:
    Das stimmt so nicht, auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie da Silva sagt. Früher war das alles mal unproblematisch.
    Wenn man allerdings ein nettes OLG hat bzw. genügend Personal vorhanden ist und man ohne weitere Umstände zu ersetzen ist, dann kann man Glück haben, dass man ev. auch ohne diese Voraussetzungen ein OK bekommt, und dann beurlaubt werden kann....ohne Bezüge natürlich.
    Aber diese glorreichen Zeiten sind nach meiner Kenntnis vorbei

  • Wie Trine schon sagt:

    Hier hing es immer von der jeweils aktuellen Haushaltslage und der Dicke der Personaldecke ab. Mal gehen alle Anträge pauschal durch, mal wird quer geschossen und es müssen wirklich triftige Gründe vorgetragen werden.

    Daher:
    Es sollte in jedem Fall versucht werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Dankeschön, ich werd's meiner Kollegin ausrichten - allerdings hoffe ich aus purem Eigennutz, dass sie es dann nicht macht ... ;) wäre nämlich schade...

  • Habe erst in 2004 für drei Monate ohne Bezüge geurlaubt. Hat kein Hahn nach gekräht. Vielleicht seit ihr Rechtspfleger aber auch etwas unabkömmlicher :D ...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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