Verpfändung einer Vormerkung

  • Frage zum Ausgangsfall und der zitierten Entscheidung des BayObLG vom 20.08.1998, 2Z BR 82/98 (ich habe mehrere Berechtigte zu Bruchteilen einer Teilflächen-AV, jeder will seinen Anspruch verpfänden): Lt. BayObLG führt die Übertragung oder Verpfändung des Anteils an der gemeinschaftlichen Forderung durch einen Teilhaber an einen Dritten dazu, dass der Dritte in die Gemeinschaft eintritt. Verpfändung dürfte also möglich sein. Eine Pfändung eines dem Anteil des Schuldners entsprechenden Teils der Forderung soll dagegen nicht möglich sein. Können nun die Verpfändungen (Ansprüche des a aus Vormerkung verpfändet an ..., Ansprüche des b aus Vormerkung verpfändet an ... etc.) eingetragen werden oder verstehe ich die Entscheidung falsch?

  • Frage zum Thema:

    Eingetragene AV an einer Teilfläche. In der Bewilligungsurkunde wurde bewilligt, dass die AV nach Vermessung des Grundstücks am Teil, das nicht Vertragsgegenstand ist, gelöscht werden kann.
    Danach wurde die AV verpfändet.
    Jetzt soll die nicht vertragsgegenständliche Fläche gelöscht werden (Notar mit Vollzugsvollmacht).

    Meine Frage: Muss der Pfandgläubiger nicht mitwirken, also zur Löschung zustimmen (876 BGB)?

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